Expert:innen-Meinung
27. Juni 2022
Erleichterung der familieninternen Unternehmensnachfolge –
was wird besser?
Am 10. Juni 2022 hat der Bundesrat seine Botschaft zur Unternehmensnachfolge im Erbrecht verabschiedet.
Mit dem Eintritt des neuen Erbrechts am 1. Januar 2023 soll so auch die Nachfolge in KMU verbessert werden. Bisher konnte der Erblasser nur über die Hälfte seines Vermögens frei verfügen. Ab dem nächsten Jahr soll er über drei Viertel seines Vermögens frei verfügen können.
Bei vielen KMU steckt fast das gesamte Vermögen im Familienunternehmen. Kommt es nun zum Erbfall müssen die Pflichtanteile an die Erben ausbezahlt werden. Wenn nur ein Kind in die Fussstapfen des Unternehmers tritt kann das sehr teuer werden. Je nach Firmenwert muss sich der Nachfahre hoch verschulden und über Jahre hinweg den Gewinn für den Zins- und Schuldendienst aufbringen.
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Ich kenne ein konkretes Beispiel, bei dem ein Vater sein Hotel an seinen Sohn vererbt. Dessen Schwester lässt ihren Erbanteil vorläufig als Darlehen stehen, verknüpft mit der Auflage an ihren Bruder, ihr ihren Erbanteil über die nächste Jahre auszubezahlen.
Was weder Erblasser noch Erben vorhersehen konnten war, dass sich das Hotel zum Zeitpunkt der Erbschaft Mitte der 1980er Jahre wirtschaftlich auf seinem Höhepunkt befand und von da an die Erträge zurück gingen. Aus dem ursprünglichen Plan, innerhalb der nächsten fünf Jahr das Darlehen der Schwester zu tilgen, wurden insgesamt dreissig lange Jahre.
Eine solche Situation kann nun mit dem neuen Erbrecht von vornherein besser geregelt bzw. verhindert werden. Ein Beispiel: Von einem Firmenwert in Höhe von 10 Millionen können nun 7,5 Millionen direkt frei an die Tochter oder den Sohn vererbt werden, die das Unternehmen übernehmen plus zusätzlich der Erbpflichtanteil, der in diesem Beispiel 1,25 Million für die Ehefrau und 625'000 für die Tochter und 625'000 für den Sohn bedeuten würde.
Mit dieser Botschaft des Bundesrats vom 10. Juni 2022 geht es daher definitiv ein Stück weiter in die richtige Richtung: Sie erlaubt es den Schweizer KMU-Inhaberinnen und Inhabern, ihr KMU an ihre Nachkommen zu vererben, ohne ihnen einen überschweren (Schulden)Rucksack aufzubürden.
Die vollständige Botschaft des Bundesrates finden Sie HIER.
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Experten-Meinung von Hans Jürg Domenig
Inhaber ANSATZ Firmen-Nachfolge-Verkauf und Vorstandsmitglied des CHDU
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